Beschreibung
Der Personalausweis hat das Format einer Scheckkarte. Es ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Weiterhin ist in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.
Gültigkeit des Dokuments
-
Für Personen ab 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig
-
Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig
-
Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig
Vorsprache
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
PAuswG
PAuswV
-
Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
-
Original-Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (digitial)
-
Nicht älter als sechs Monate
-
Digitales Passfotos in Form eines QR-Codes.
-
Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden. (Siehe die Muster in den Downloads: Fotomustertafel).
-
Achtung:
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Pass- und Ausweisdokumente nur noch digitale Passfotos verwendet werden.
Ein digitales Passfoto können Sie entweder direkt im Bürgerbüro an unserer Speed Capture Station oder aber bei einem Fotografen Ihrer Wahl erstellen lassen.
Selbst erstellte Fotos sind aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen rechtlich nicht mehr zulässig.
Passfotos vor Ort im Bürgerbüro:
An der Speed Capture Station (Selbstbedienungsterminal) können Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen.
-
-
Die Gebühr für das Passfoto beträgt 6,00 € (eine vom Gesetzgeber festgelegte Gebühr für in Bürgerämtern bzw. Meldeämtern aufgenommene digitale Fotos).
-
Das Passfoto wird nicht ausgedruckt, sondern lediglich digital verarbeitet. Es ist am Tag der Antragsstellung vor der Beantragung aufzunehmen.
-
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Erstellung von Passfotos vor Ort:
-
-
Die Erstellung von Fotos ist erst für Personen ab dem 4. Lebensjahr möglich.
-
Aus technischen Gründen müssen Brillen für die Aufnahme grundsätzlich abgenommen werden.
-
Brillenträgerinnen und Brillenträger, die ihr Foto mit Brille aufnehmen lassen möchten, sowie Eltern von Kindern unter 4 Jahren empfehlen wir, sich an einen Fotografen zu wenden.
-
-
Selbiges gilt ebenfalls für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auch wenn diese grundsätzlich auch die Fotostation nutzen können. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Platz in der Fotostation je nach Größe des Rollstuhls eingeschränkt sein kann.
-
- Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Gegebenenfalls muss bei der letzten Pass-/Personalausweisbehörde ein Lichtbildabgleich angefordert werden.
Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen.
Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der eine maximale Gültigkeit von drei Monaten hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro).
Hinweise für Reisende
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)
Funktionen und die Handhabung des Personalausweises
Abgelaufener Personalausweis
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden.
Zum Termin sind die unter „Erforderliche Unterlagen” aufgeführten Nachweise mitzubringen.
Antragsteller/in unter 16 Jahre:
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem „Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.
Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung eines Personalausweises anwesend sein und schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung).
Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Downloads).
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Abholung
Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen?
Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen.
Bei der Abholung des Personalausweises wird dann Ihr Sperrkennwort zum Personalausweis mit im Abholfach gelagert.
Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin.
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 27,60 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.
Weitere Gebührenregelungen:
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfreiÄndern der PIN im
- Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Girocard, Debitkarte, Kreditkarte (nicht American Express) oder bar bezahlen.
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Broschüre Personalausweis
- Vollmacht zur Abholung
- Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige
- Zustimmungserklärung-Ausweise (Minderjährige)
- Datenschutzerklärung Personalausweis
- Datenschutzerklärung Statusabfrage Ausweisdokument
- Fotomustertafel Deutsch
- Fotomustertafel Englisch
- Lichtbildschablone
Zuständige Einrichtungen
-
Melde- und Ausweiswesen, Bürgerservice, Wahlen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02421 25-2000