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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Beschreibung

Die Untere Denkmalbehörde berät Sie zu allen Themen des Denkmalschutzes. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erleichtert die Planung, daher ist ein Beratungsgespräch bereits vor Erwerb eines denkmalgeschützten Objekts sinnvoll. 

 

Denkmalliste:

  • In NRW werden Denkmäler in die Denkmalliste eingetragen (§ 3 DSchG NRW). Es wird unterschieden zwischen Baudenkmälern, Denkmalbereichen, beweglichen Denkmälern und Bodendenkmälern. Die Denkmalliste kann bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden.
  • Als Denkmalbereich ist in Düren die Siedlung Grüngürtel geschützt. Der Geltungsbereich ist in der Denkmalbereichssatzung dargestellt. Die Denkmalbereichssatzung finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalbehörde.
  • Wird ein Denkmal veräußert, sind der frühere und der/die neue Eigentümer*in verpflichtet, die Untere Denkmalbehörde über den Eigentumswechsel zu informieren.

Hier gelangen Sie zu der Karte mit den Baudenkmälern in Düren.

Baudenkmäler Stadt Düren

Veränderung von Denkmälern:

Vor Veränderungen, die ein Denkmal betreffen, ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW) erforderlich. Der Antrag auf Erlaubnis ist schriftlich zu stellen, hierzu kann ein Formular verwendet oder frei formuliert werden. Es müssen alle zur Beurteilung erforderlichen Informationen enthalten sein, hierzu können z.B. Zeichnungen oder Fotos erforderlich sein. 

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei. 

 

Erlaubnispflichtig sind:

  • - Veränderungen von Baudenkmälern oder ihrer näheren Umgebung (z.B. an Nachbargebäuden)
  • - Innerhalb von Denkmalbereichen Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild von Gebäuden (z.B. Fassaden und Dächer) und Anlagen (z.B. Gartenmauern)
  • - Erdeingriffe bei nachgewiesenen und vermuteten Bodendenkmälern (z.B. aufgrund archäologischer Funde in der Umgebung) wie z.B. Ausschachtungen für Gründungen und Gräben, aber auch z.B. Tiefpflügen 

 

Steuerbescheinigungen:

  • Für Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung von Baudenkmälern und Denkmalbereichen werden Steuererleichterungen gewährt. Hierzu erteilt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag eine Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.  Ab einer Bescheinigungssumme von 5.000,- € wird eine Gebühr erhoben (0,25 % bis 1 % der Bescheinigungssumme). 

 

Förderung:

  • Für die Erhaltung von Denkmälern oder erhaltenswerten Gebäuden bietet die NRW-Bank zinsermäßigte Darlehen an.
  • Für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen kann eine Zuschussförderung beantragt werden. Fördermittel können jährlich jeweils zu gleichen Teilen durch die Stadt Düren und das Land NRW bereitgestellt werden.  

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland

LVR-Amt für Bodenkmalpflege im Rheinland

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen


Kosten

Die Erlaubnis zur Veränderung von Denkmälern ist gebührenfrei. Für die Steuerbescheinigungen werden folgende Gebühren erhoben: gebührenfrei bei bescheinigten Aufwendungen bis 5.000,- 1 v. H. der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000,- bescheinigte Aufwendungen ggf. zuzüglich 0,5 v. H. der bescheinigten Aufwendungen über 250.000,- bis 500.000 bescheinigte Aufwendungen ggf. zuzüglich 0,25 v. H. der bescheinigten Aufwendungen über 500.000, insgesamt jedoch höchstens 25.000,-