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Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Zu den Grundbesitzabgaben gehören folgende Steuern und Gebühren:

Grundsteuer

Entwässerungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren

Straßenreinigungsgebühren


Festsetzung der Grundbesitzabgaben

Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt.

Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Abweichend hiervon können die Grundbesitzabgaben auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.

Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden.

Nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag Änderung der Zahlungsweise" (siehe Downloads).

Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.

Änderung Ihrer persönlichen Daten

Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Abteilung Steuern mitgeteilt werden.

Eigentumswechsel

Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen