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Tagespflege für Kinder

Beschreibung

Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

In der Kindertagespflege können Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betreut werden. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist bei nachgewiesener Erwerbstätigkeit, Schulausbildung oder beruflichen Bildungsmaßnahme der Eltern ebenfalls zu fördern. Auch für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, kann (zusätzlich) eine Förderung und Betreuung in der Kindertagespflege geeignet sein. Ebenso kann für Schulkinder diese Betreuungsform eine Alternative oder Ergänzung sein. Die Tagespflege ist für viele Familien eine bedarfsgerechte Betreuungslösung.

Tagespflege-finanzielle Abwicklung

Tagespflegepersonen erhalten für die Kindertagespflege eine laufende Geldleistung durch das Jugendamt. Grundlage sind die Richtlinien der Stadt Düren über die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege.

Zuständige Einrichtungen