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Vollmacht

Beschreibung

Durch eine Vollmacht kann der/die Betroffene eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die seine/ihre Angelegenheiten regeln. Damit kann die Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung wegfallen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der/die Vollmachtgeber*in geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann. Ebenso muss der/die Bevollmächtigte bereit und geeignet sein, die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben.

Es ist zu beachten, dass nur Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, als Bevollmächtigte bestimmt werden sollten. Eine Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber*in widerrufen werden. In besonderen Fällen kann die Konsultierung eines Notars notwendig werden (z.B. bei Haus- und Grundstücksgeschäften).

Die Betreuungsarbeitsgemeinschaft bei Stadt und Kreis Düren hat Vordrucke entwickelt und erstellt, die bei den Amtsgerichten Düren und Jülich anerkannt werden. Diese und weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter Downloads.

Notwendige Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde, dem Amtsgericht oder den ortsansässigen Betreuungsvereinen.

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