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Informationen für Betreuer

Beschreibung

Mit der Bestellung zum Betreuer wird diesem eine Person anvertraut. Diese Person ist aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht (mehr) in der Lage, ihre Interessen ganz oder teilweise gegenüber anderen Personen wahrzunehmen. 

Der/Die Betreuer*in ist deshalb - beschränkt auf den zugewiesenen Aufgabenkreis - mit der Aufgabe betraut worden, die Interessen dieser Person wahrzunehmen und durchzusetzen. Dabei hat er das Wohl der anvertrauten Person ebenso zu berücksichtigen wie ihre ihrem Wohl entsprechenden Wünsche und Wertvorstellungen, soweit es zuzumuten ist.

Einige hilfreiche Informationen und Formulare für Betreuer*innen finden Sie unter Downloads und auf der Seite Justizportal NRW
 
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