BIS: Suche und Detail

Niederschlagswassergebühren

Beschreibung

Die Niederschlagswassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Niederschlagswasser erhoben.

Berechnungsgrundlage

Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die bebaute oder sonst befestigte Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Berechnungseinheit ist der Quadratmeter (qm).

Bebaute Grundstücksflächen sind:

  • Grundflächen der Gebäude (Wohn- u. Geschäftsgebäude, Garagen, Werkstätten u.a.),
  • Dachüberstände.


Befestigte Grundstücksflächen sind:

  • Hauszugang, Garagenzufahrt,
  • Pkw-Einstellplätze,
  • Höfe, Terrassen u.a.


Unbefestigte Flächen sind:

  • Flächen aus Mutterboden (Zier- oder Nutzgarten, natürliche Vegetation).


Die vorgenannten befestigten Flächen werden im Rahmen der Selbstveranlagung ermittelt. Gerne können Sie für die Mitteilung dieser Flächen das Formular "Selbstveranlagungsbogen zur Veranlagung von Niederschlagswassergebühren" verwenden (siehe Downloads).

Änderungen der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche (z. B. nach einer Entsiegelung oder einem Anbau) sind dem Amt für Finanzen, Abteilung Steuern ebenfalls mit Hilfe des vorgenannten Formulars mitzuteilen.


Gebührensatz 

seit 2024: 0,82 Euro/qm

Vorjahre:

für 2023: 0,83 Euro/qm

für 2022: 0,82 Euro/qm

für 2021: 0,86 Euro/qm

für 2020: 0,79 Euro/qm

Bei Gebührenänderungen finden Sie ab Versendung der Abgabenbescheide zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres ein entsprechendes Hinweisblatt zu den Gebührenänderungen des aktuellen Jahres unter Downloads.  

Terminvergabe 

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen