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Vorläufiger Reisepass/Expressverfahren

Beschreibung

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt bei termingerechter Übermittlung an die Bundesdruckerei Berlin in der Regel 72 Stunden (= drei Arbeitstage, wenn der Expresspass vor 11 Uhr beantragt wurde).

ACHTUNG: Aus produktionstechnischen Gründen kann diese Frist (3 Tage) jedoch nicht garantiert werden. Ist abzusehen, dass der neue Reisepass für Sie nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie im Bürgerbüro sofort einen gebührenpflichtigen vorläufigen Reisepass, der maximal ein Jahr gültig ist. Beachten Sie jedoch, dass vorläufige Reisepässe nicht von allen Staaten für eine Einreise anerkannt werden.

Bei dem Expresspass handelt es sich um einen regulären elektronischen Pass mit dem Höchststand an Fälschungssicherheit. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Wir weisen darauf hin, dass für den Expresspass eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonders dringenden Ausnahmefällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber oder die Passbewerberin sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Dies weisen Sie bei der Beantragung bitte nach. Der vorläufige Reisepass wird durch das Bürgerbüro ausgestellt. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen wir eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Voraussetzungen

  • Der/Die Antragsteller*in besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Der/Die Antragsteller*in hat seinen Hauptwohnsitz in Düren.
  • Die Zustimmung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei der Antragsstellung eines Reisepasses für Minderjährige ist erforderlich.
  • Die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen. Das Formular ist unter Dokumente zu finden.

Notwendige Unterlagen 

  • Alter Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis (bei Erstbeantragung).
  • Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.

Allgemeine Hinweise

  • Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
  • Die Erstellung eines Express-Passes ist möglich (Bearbeitungsdauer drei Werktage).
  • Vorhandene Dokumente (alter Personalausweis oder Reisepass) bitte bei der Abholung vorlegen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) nachlesen.

Rechtliche Grundlagen

Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW 


Hinweise und Besonderheiten

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.


Kosten

Reisepass ab 24 Jahren: 60,00 Euro Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro Reisepass, vorläufiger (ein Jahr gültig): 26,00 Euro Reisepass (48 Seiten): zusätzlich 22,00 Euro Reisepass (Expressverfahren, innerhalb drei Werktage): zusätzlich 32,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Giro Card oder bar bezahlen.