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Fahrkostenübernahme für behinderte Schüler

Beschreibung

Eltern, deren Kind aufgrund einer körperlichen Behinderung kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, erhalten eine Wegstreckenentschädigung. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten besteht. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt in jedem Einzelfall. Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Einzelheiten mit dem/der Sachbearbeiter*in in Verbindung oder stellen Sie einen formlosen Antrag beim Schulverwaltungs- und Sportamt.