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Brandverhütungsschau

Beschreibung

Gebäude die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind, werden gemäß § 26 Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes vom 17. Dezember 2015 Brandverhütungsschauen durchgeführt.

Je nach Gefährdungsgrad werden die Gebäude in Abständen von längstens 6 Jahren überprüft.

Bei Objekten nach Sonderbauverordnungen, z.B. Krankenhäuser, Verkaufsstätten usw., werden die Brandverhütungsschauen im Rahmen der "Wiederkehrenden Prüfung" gemeinsam mit dem Bauordnungsamt durchgeführt, wobei aus verwaltungsrechtlichen Gründen eine Rechnungsstellung durch das Bauordnungsamt und durch die Feuerwehr erfolgt.

 


Kosten

Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig. Kosten werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Düren vom 01.12.2010 erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen