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Kampfmittelbeseitigung

Beschreibung

Kampfmittelbeseitigung (oder auch Kampfmittelräumung) ist die Beseitigung von Kampfmitteln und sonstigen Hinterlassenschaften kriegerischer Auseinandersetzungen.

Hierbei soll die Gefahr, die von Kampfmitteln ausgeht, beseitigt werden.

Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land NRW zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei den Bezirksregierungen.

Zu den Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gehört die präventive Kampfmittelbeseitigung vor Beginn von Baumaßnahmen. 

- Vor Eingriff in das Erdreich ist daher ein Antrag auf Luftbildauswertung (LBA)
   bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu stellen.

- Die Ordnungsbehörde leitet diesen Antrag an den KBD weiter und erhält nach 
  ca. 4 Wochen das Ergebnis der LBA zurück. (Der KBD verfügt derzeit über ca.  
  230.000 alliierte Luftbilder aus den Kriegsjahren.)

- Anhand von Luftbildern sowie weiteren Unterlagen wird das Baugrundstück
  hinsichtlich einer Kampfmittelbelastung untersucht.

- Sofern eine mögliche Belastung in sogenannten Verdachtsflächen existiert, wird
  der Ordnungsbehörde eine Überprüfung des Baugrundstückes vor Ort mit
  geophysikalischen Verfahren empfohlen. (Die endgültige Entscheidung über die
  weitere Vorgehensweise obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.)

- In Zusammenarbeit mit der örtlichen Ordnungsbehörde koordinieren die
  Mitarbeiter des KBD die Kampfmittelsuche in den Verdachtsflächen vor Ort.

- Viele Suchmaßnahmen werden durch Fachunternehmen im Auftrag des KBD   
  durchgeführt. Der KBD übernimmt hier dann die Aufgaben der Projektsteuerung
  und des Qualitätsmanagements.