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Zinssenkung oder Zinsvergünstigung bei öffentlich geförderter Wohnraum

Kurzbeschreibung

Bescheinigung zur Zinsvergünstigung

Beschreibung

Bewilligte Darlehen für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt werden, können nach 10 Jahren (für Förderzusagen ab 2002 nach 5 Jahren) mit einem Zinssatz von bis zu 6 % jährlich verzinst werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigentümer*innen, deren Wohnraum mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, dann eine Zinssenkung beantragen.

Die Mitarbeiter/innen der zuständigen Abteilung berechnen die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers und bescheinigen diese für die NRW. Bank. Diese entscheidet aufgrund der Berechnung über die Höhe der zu zahlenden Zinsen. Von dort erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Die Zinsen können sich dabei von 6 % bis auf 0 % verringern.

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Für den Mietwohnungsbau gelten spezielle Bestimmungen. Bitte sprechen Sie bei Beratungsbedarf die zuständigen Mitarbeiter/innen an.

Weitere Informationen zu öffentlich geförderten Objekten finden Sie auf unserer Seite zu öffentlich gefördertem Wohnraum.


Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen, die Sie bitte Ihrem Antrag beifügen, soweit Sie auf Ihre Lebenssituation zutreffen, können der Seite 3 des Antragsformulars entnommen werden. (Zu finden in den Downloads)


Kosten

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen