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Wasserzwischenzähler - Gartenbewässerung (Anmeldung)

Beschreibung

Nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) eingeleitete Wassermengen (z. B. zur Gartenbewässerung) bleiben bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch Abwassermesser oder durch fest in das Rohrleitungssystem installierte bzw. fest verplombte geeichte Wasserzähler ausnahmsweise durch andere nachprüfbare Unterlagen zu führen. Die Kosten für den fachgerechten Einbau und die Unterhaltung der Messvorrichtungen hat der Gebührenpflichtige selbst zu tragen.

Der Einbauort sollte so gewählt werden, dass der Wasserzwischenzähler gut zugänglich und dauerhaft vor Witterungseinflüssen, wie z. B. Frost geschützt ist.

Anmeldung

Der Einbau eines Zwischenzählers ist der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern durch den/die Eigentümer*in des Grundstücks schriftlich unter Angabe bzw. Beifügung von

  • Einbaudatum,
  • Zählernummer,
  • Zählerstand und
  • Foto (Installationsort, u. U. auch Zapfstelle / Nahaufnahme Zähler)

 

mitzuteilen. 

Nutzen Sie hierzu unseren Onlineantrag. 

Wasserzwischenzähler können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, mit dem sie bei der Stadt Düren mit vollständigen Angaben schriftlich und mit den erforderlichen Fotos angemeldet werden.

Mitteilung des Zählerstandes

Die Mitteilung des Zählerstandes und damit der Antrag auf Abzug von nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr für ein Kalenderjahr muss spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres schriftlich bei der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern eingegangen sein (siehe Downloads). Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung dieser Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist).

Es bietet sich an, den Zählerstand gleich nach dem Ende der Gartensaison abzulesen. Eine gesonderte Aufforderung zur Selbstablesung durch die Stadt Düren erfolgt nicht.

Gerne können Sie für die Mitteilung des Zählerstandes auch den Onlinedienst Wasserzwischenzähler - Zählerstandmitteilung (Jährliche Ablesung) verwenden.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen