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Themenbereich: Befreiung von der Ausweispflicht
Neuer Auftrag: Befreiung von der Ausweispflicht
Beschreibung
Befreiung von der Ausweispflicht
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.
Notwendige Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW
Terminreservierung
Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie vorab online einen Termin reservieren.
Gebühren
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Kontaktdaten
Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
Markt 2
52349 Düren
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Sie haben zwei Möglichkeiten Kontakt aufzunehmen:
Nutzen Sie den sicheren Weg und melden Sie sich im Bürgerportal an. Sie können dann ihre Daten in das hinterlegte Formular eingeben und so sicher über das Bürgerportal mit uns kommunizieren.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail schicken. Beachten Sie bitte hierbei die Hinweise zur elektronischen Kommunikation.