Anschluss- und Betriebsgenehmigung (Entwässerungsantrag)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Anschluss- und Betriebsgenehmigung (Entwässerungsantrag)

Beschreibung

Die Herstellung, Änderung und Neuinbetriebnahme der Grundstücksentwässerung bedarf der Zustimmung der Stadtentwässerung Düren. Die Zustimmung zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation muss frühzeitig in Form einer "Anschluss- und Betriebsgenehmigung" beantragt werden. Dies sollte parallel neben dem Bauantrag bzw. Bauanzeige, jedoch spätestens vor Baubeginn erfolgen.

Überwiegend wird in Düren das Abwasser im Trennsystem fortgeleitet, d.h. das häusliche Schmutzwasser wird über den Schmutzwasserkanal zur Kläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur transportiert und das anfallende Regenwasser der bebauten und befestigten Flächen wird mittels Regenwasserkanäle in das nächste Gewässer eingeleitet. Lediglich in einem Teilbereich des Ortsteils Birkesdorf werden die Schmutz- und Regenwässer mittels eines Mischsystems gemeinsam in einem Kanal der Kläranlage zugeführt. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) an die vorhandene öffentliche Kanalisation anzuschließen.

Im Gebiet mit Mischsystem ist für jedes Grundstück nur eine Grundstücksanschlussleitung herzustellen. In Gebieten mit Trennsystem ist je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Regenwasser herzustellen.

Die Grundstücksanschlussleitungen gehören nicht zur öffentlichen Abwasseranlage. Diese fallen ebenso wie die Hausanschlussleitungen auf dem Privatgrund in die Zuständigkeit der Grundstückseigentümer.

Für diese Genehmigung sind entsprechende Planunterlagen einzureichen. Hierzu zählen z.B. ein Lageplan, Grundrisse der Geschosse sowie eine Schnittzeichnung des Gebäudes. In all diesen Unterlagen sind die vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück darzustellen. Im Lageplan sind zusätzlich die öffentlichen Abwasserkanäle und die geplanten Grundstücksanschlussleitungen einzutragen. Ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist ohne diese Genehmigung nicht zulässig.